Basis Schulung
Info: Bildungs-Prämie **NEU



Weitere Infos zur Beantragung und dem Einlösen von Bildungsprämien
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FAQ - Häufige Fragen! Was verbirgt sich hinter der Bildungsförderung?
Bislang konnten nur Schulungen in NRW gefördert werden (durch den Bildungsscheck). Die Bildungsprämie dehnt diese Art der Förderung nun auf das gesamte Bundesgebiet aus. Ab 01.01.2010 wird die Bildungsprämie mit ähnlichen Bezuschussungen wie der Bildungsscheck gefördert. Das heißt, Sie erhalten maximal 50% der Schulungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 500,- vom Staat geschenkt!
Der wesentliche Unterschied der Bildungsprämie zum Bildungsscheck besteht in dem Einkommensabhängigen Anspruch. So werden bei der Bildungsprämie nur Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (bei Ehepaaren und gemeinsamer Veranlagung 51.200 Euro) gefördert. Empfänger von ALGI oder ALGII, Schüler, Studenten und Auszubildendende werden NICHT gefördert.
Was müssen Sie tun, um die Förderung zu erhalten?
Besuchen Sie einer der Beratungsstellen (Link siehe unten) und Beantragen Sie formlos durch Vorlage Ihrer Einkommensnachweise die Bildungsprämie. Die Beantragung ist kostenlos.
Inhalte des Bildungsprämie
Die Bildungsprämie enthält Angaben zu:
- der inhaltlichen Bezeichnung der ausgewählten Fortbildungsmaßnahme
- drei geeigneten Weiterbildungsanbietern, die den Leitlinien zur Beurteilung von Weiterbildungseinrichtungen entsprechen
- dem letzten Termin zur Einreichung bei der Weiterbildungseinrichtung
Weitere Informationen im Internet unter:
http://www.bildungspraemie.info/
Beratungsstellen für die Bildungsprämie:
http://www.bildungspraemie.info/de/170.php